Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen (RL RH/2017)
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen bietet Unterstützung für landwirtschaftliche Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken oder außergewöhnliche Liquiditätsprobleme haben. Diese Unterstützung kann in Form von Darlehen oder Bürgschaften erfolgen.
Für Rettungsbeihilfen können Darlehen von bis zu 1,5 Millionen Euro mit einer Laufzeit von maximal 6 Monaten bereitgestellt werden. Bei vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen sind bis zu 500.000 Euro für eine Laufzeit von 18 Monaten möglich. Umstrukturierungsdarlehen für Unternehmen in Schwierigkeiten können ebenfalls bis zu 500.000 Euro betragen, jedoch mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
Bürgschaften können bis zu 80 Prozent der verbürgten Darlehenssumme betragen. Bei Rettungsbeihilfen liegt die Höchstgrenze bei 1,2 Millionen Euro, während sie bei vorübergehenden Umstrukturierungsdarlehen bis zu 400.000 Euro betragen kann. Der Mindestbetrag für Darlehen und Bürgschaften liegt jeweils bei 20.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Für die Antragstellung empfiehlt die Sächsische Aufbaubank (SAB) zunächst ein Beratungsgespräch. Anschließend sollte der Antrag schriftlich bei der SAB eingereicht werden, und zwar vor Beginn der Maßnahme.