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Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt Unternehmen und Freiberuflern Darlehen für Investitionen im Bauwesen und wohnungsbezogenen Dienstleistungen.
Nordrhein-WestfalenDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Zuständiges Amt für Wohnungswesen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 220.000 Euro pro Wohnung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Unterstützung in Form eines Darlehens für die Modernisierung von bestehendem Wohnraum. Diese Förderung gilt für Maßnahmen an Mietwohnungen in Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern sowie an Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die zur Selbstnutzung bestimmt sind.

Förderfähig sind Bau- und Baunebenkosten, die Installation von Photovoltaikanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Um- und Ausbau.

Das Darlehen kann bis zu 220.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim betragen, wobei der Mindestbetrag 5.000 Euro pro Wohnung beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen beim zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen.

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