Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Unterstützung in Form eines Darlehens für die Modernisierung von bestehendem Wohnraum. Diese Förderung gilt für Maßnahmen an Mietwohnungen in Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern sowie an Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die zur Selbstnutzung bestimmt sind.
Förderfähig sind Bau- und Baunebenkosten, die Installation von Photovoltaikanlagen, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Um- und Ausbau.
Das Darlehen kann bis zu 220.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim betragen, wobei der Mindestbetrag 5.000 Euro pro Wohnung beträgt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen beim zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen.