FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024)

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt Unternehmen (KMU) und Freiberuflern in den Branchen Wohnungsbau, Baugewerbe und Architekturdienstleistungen Zuschüsse.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Zuständiges Amt für Wohnungswesen
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Förderungen für die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung von Wohnraum, der modern, barrierefrei, klimaschutzorientiert und bezahlbar ist, mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für verschiedene Zielgruppen.

Die Förderung umfasst folgende Bereiche:

  • Mietwohnraum: Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Unterstützung beim Erwerb und Bau von Eigenheimen.
  • Modernisierungsförderung: Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Wohnräume.
  • Wohnplätze für Auszubildende und Studierende: Schaffung von Wohnraum für diese Zielgruppen.
  • Gruppenwohnungen: Förderung von Wohnprojekten für mehrere Personen.
  • Wohnraum für Menschen mit Behinderungen: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot.
  • Bindungsverlängerung für Mietwohnraum: Verlängerung bestehender Mietpreis- und Belegungsbindungen.
  • Bindungserwerb: Einmaliger Festbetragszuschuss für den Erwerb von Bindungen.

Die Förderung erfolgt entweder als Darlehen oder im Bereich „Bindungserwerb“ als einmaliger Festbetragszuschuss. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem spezifischen Förderbereich und dem Vorhaben.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Projekts bei dem zuständigen Amt für Wohnungswesen zu stellen. Weitere Details zu den Förderbereichen sind auch bei der NRW.BANK erhältlich.

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