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Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von Mietwohnraum

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Unternehmen, Freiberuflern, natürlichen Personen Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bereit.
Nordrhein-WestfalenDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:Zuständiges Amt für Wohnungswesen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet die Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten, um Mietwohnraum zu schaffen, der Haushalten zugutekommt, die am Markt keinen angemessenen Wohnraum finden können. Diese Förderung umfasst Neubauten, Nutzungsänderungen oder Erweiterungen von Gebäuden.

Gefördert wird die Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern, bindungsfreien Mietwohnungen (mit Einräumung von Benennungsrechten für Ersatzwohnungen), Gemeinschaftsräumen sowie Infrastrukturräumen zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur.

Das Darlehen setzt sich aus einer Grundpauschale und einem Zusatzdarlehen zusammen, das für spezifische Zwecke genutzt werden kann, wie standortbedingte Mehrkosten, Klimaanpassungsmaßnahmen, Energieeffizienz, barrierefreies Wohnen, Bauen mit Holz, städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten bei Nutzungsänderung sowie für neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften und Planungswettbewerbe.

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Einkommen, der Haushaltsgröße und dem Standort des Objekts.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags beim zuständigen Amt für Wohnungswesen in der Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen.

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