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Sachsen

Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) gewährt Unternehmen (KMU) Zuschüsse für bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung.
SachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)
Ansprechpartner:Kommunaler Sozialverband Sachsen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse für bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung sowie für die Erstausstattung von Einrichtungen. Die Förderung umfasst Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Auch Sanierungen und Modernisierungen an bestehenden Gebäuden und Außenanlagen werden unterstützt. Darüber hinaus können Erstausstattungen für Kindertagespflegestellen und die Einrichtung von Küchen zur Förderung der Gesundheits- und Ernährungsbildung bezuschusst werden.

Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Basis der aktuellen Bevölkerungsstatistik der Kinder in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind bis zum 31. Juli des laufenden Jahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen. Für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen müssen die Anträge bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.

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