Förderrichtlinie KitaBau – FöriKitaBau
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuschüsse für bauliche Vorhaben im Bereich der Kinderbetreuung sowie für die Erstausstattung von Einrichtungen. Die Förderung umfasst Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ersatzneubauten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Auch Sanierungen und Modernisierungen an bestehenden Gebäuden und Außenanlagen werden unterstützt. Darüber hinaus können Erstausstattungen für Kindertagespflegestellen und die Einrichtung von Küchen zur Förderung der Gesundheits- und Ernährungsbildung bezuschusst werden.
Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf Basis der aktuellen Bevölkerungsstatistik der Kinder in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind bis zum 31. Juli des laufenden Jahres beim Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen. Für betrieblich unterstützte Kindertageseinrichtungen müssen die Anträge bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden.