Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Gründungsvorhaben und Unternehmensnachfolgen kleiner und mittlerer gewerblicher, sozialwirtschaftlicher und freiberuflicher Unternehmen durch verschiedene Fördermaßnahmen. Dazu gehören Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen, Existenzgründungspässe, die Einrichtung und der Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten sowie Gründungsprämien zur Sicherung der Existenz in der Vorgründungsphase.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Für Intensivberatungen werden 80 Prozent der Standardeinheitskosten von 865 Euro pro Tagwerk erstattet, wobei maximal 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert werden. Beim Existenzgründungspass beträgt die Förderung 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes, maximal 1.580 Euro für Existenzgründungen und 2.210 Euro für Unternehmensnachfolgen.
Für Beratungs- und Vernetzungsprojekte werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben über eine Laufzeit von in der Regel 48 Monaten übernommen. Die Gründungsprämien liegen je nach Qualifikation der Antragstellenden zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro monatlich und werden für einen Zeitraum von 6 bis maximal 12 Monaten gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für Intensivberatungen und Existenzgründungspässe sind vor Maßnahmenbeginn über das TAB-Online-Portal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen. Anträge für Beratungs- und Vernetzungsprojekte sowie Gründungsprämien sind zu den jeweiligen Stichtagen bei der TAB einzureichen, die auf deren Homepage bekanntgegeben werden.