Thüringen
Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie
Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
ThüringenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Der Freistaat Thüringen bietet Zuschüsse für Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung, einschließlich der Organisation und Durchführung von überbetrieblichen Lehrgängen. Dies umfasst:
- Überbetriebliche Lehrgänge (LG), die die betriebliche Ausbildung in anerkannten Berufen ergänzen,
- Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk (UELU),
- Unterbringungskosten für Lehrgangsteilnehmende,
- Koordinierungsstellen für die Organisation der Lehrgangsmodule, deren fachliche Eignung und die Erfassung der Ergebnisse.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art der Maßnahme.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme über das Online-Portal sowie postalisch beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.
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