Förderrichtlinie Ernteversicherungen
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen bietet landwirtschaftlichen Unternehmen einen Zuschuss für die jährlichen Versicherungsprämien gegen extreme Wetterereignisse wie Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmungen, Trockenheit oder Hagel. Die Unterstützung gilt für Versicherungen, die Ernteverluste aufgrund dieser Risiken abdecken, entweder einzeln oder als Mehrgefahrenversicherungen, wobei das Risiko „Hagel“ nur in Mehrgefahrenversicherungen förderfähig ist.
Die Förderung umfasst den Neuabschluss sowie die Umwandlung oder Fortführung bestehender mehrjähriger Versicherungsverträge. Ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Versicherungsprämie kann gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich und fristgerecht beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) einzureichen. Der jährliche Antragszeitraum und der Stichtag werden von der Antrags- und Bewilligungsbehörde bekanntgegeben.