Förderrichtlinie Ausgleichszulage (RL AZL/2015)
Beschreibung
Das Land Sachsen fördert landwirtschaftliche Betriebe bei der Aufrechterhaltung der Flächennutzung und Pflege der Kulturlandschaft sowie bei der Umsetzung nachhaltiger Bewirtschaftungsmaßnahmen. Diese Unterstützung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) und zielt darauf ab, die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit in benachteiligten Gebieten zu sichern und ständige natürliche und wirtschaftliche Nachteile auszugleichen.
Gefördert werden landwirtschaftliche Flächen, die im Freistaat Sachsen in benachteiligten Gebieten liegen. Die Unterstützung wird als Zuschuss gewährt, dessen Höhe sich nach dem Grad der festgestellten dauerhaften Beeinträchtigungen richtet, die die landwirtschaftliche Tätigkeit erschweren.
Der volle Zuschuss wird für bis zu 85 Hektar gewährt. Bei Flächen, die darüber hinausgehen, reduziert sich die Förderung durchschnittlich um 5 Prozent.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind bis zum 15. Mai an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu richten.