Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt wirtschaftlich tragfähige Akzeleratoren in der intensiven Betreuung von Start-ups in der Frühphase durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung zielt darauf ab, strukturierten und individuellen Unterstützungsangeboten zu ermöglichen, um Start-ups schneller zur Marktreife zu verhelfen. Start-ups können über Auswahlverfahren in spezielle Klassen aufgenommen werden und haben die Möglichkeit, die Leistungen des Akzelerators für einen Zeitraum von 3 bis 12 Monaten in Anspruch zu nehmen. Zu den typischen Angeboten gehören strukturierte Coachings, Mentoring sowie die Vernetzung mit Investoren und Unternehmen der jeweiligen Zielbranchen.
Die Förderung gliedert sich in drei Module:
- Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren.
- Ausbau bestehender Akzeleratoren oder Unterstützungseinrichtungen für Start-ups, wie Co-Working Spaces und Hubs, zu einem Akzelerator (Anträge sind derzeit nicht möglich).
- Anlauffinanzierung für Start-ups, die in das Programm eines geförderten Akzelerators aufgenommen werden (Anträge sind derzeit nicht möglich).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. In Modul 1 und Modul 2 können jeweils 50 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben gefördert werden, während in Modul 3 bis zu 90 Prozent unterstützt werden können. Zusätzlich können im Modul 2 indirekte Kosten von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben beantragt werden.
Die maximalen Fördersummen betragen 900.000 Euro für neue Akzeleratoren in Modul 1, 600.000 Euro für bestehende Akzeleratoren in Modul 2 und 30.000 Euro für Start-ups in Modul 3.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) einzureichen. Im Modul 1 ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vorgeschaltet, und entsprechende Projektaufrufe werden im Internet veröffentlicht. Für Modul 2 oder Modul 3 können laufend Anträge eingereicht werden.