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Sachsen

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) fördert Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen.
SachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ansprechpartner:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Maßnahmen zur umweltgerechten Flächenbewirtschaftung durch finanzielle Zuschüsse, die aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) finanziert werden. Gefördert werden freiwillige Vorhaben, die Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen umfassen.

ELER-finanzierte Maßnahmen umfassen eine Vielzahl von Projekten auf Ackerland, wie etwa:

  • Gewässer- und bodenschonende Begrünung,
  • Extensivierung der Ackernutzung in Überflutungsauen,
  • naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur,
  • artenreiche Ackerrandstreifen,
  • Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder auf vormals als Ackerland genutzten Flächen.
  • Auf Grünland sind unter anderem förderfähig:
  • Artenreiches Grünland mit ergebnisorientierter Honorierung,
  • naturschutzgerechte Hütehaltung mit Schafen und/oder Ziegen,
  • Staffelmahd und faunaschonende Mahd,
  • Entwicklung standortgerechter und klimaresilienter Mischwälder nach Erstaufforstung.

GAK-finanzierte Maßnahmen fördern unter anderem den Erhalt und die Entwicklung gefährdeter Lebensräume und Biotoptypen des Offenlandes, einschließlich spezifischer Arten, die auf regelmäßige Pflegemaßnahmen angewiesen sind. Ein Erschwernisausgleich für Pflanzenschutzmittelverbote kann ebenfalls gewährt werden, um wirtschaftliche Nachteile aufgrund von Einschränkungen im Pflanzenschutz auszugleichen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der spezifischen Maßnahme und der bewirtschafteten Fläche abhängt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen bis zum 15. Dezember eines Jahres über das Antragsportal DIANAweb beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingereicht werden.

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