Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)
Beschreibung
Für Vorhaben zur Erhaltung, Reaktivierung, Erweiterung oder Neueinrichtung von Schienengüterverkehr in Hessen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss beantragt werden. Das Land Hessen fördert Maßnahmen, die zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV) beitragen. Dazu gehören sowohl Infrastrukturmaßnahmen zur Neueinrichtung oder Erweiterung des Schienengüterverkehrs als auch die Sanierung bestehender Infrastrukturen. Auch Untersuchungen zur Reaktivierung oder dauerhaften Sicherung eines Gleisanschlusses für den Schienengüterverkehr sind förderfähig.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei Unternehmen bis zu 50 Prozent und Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten können. Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximal 100.000 Euro pro 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, pro 500 Waggons oder pro 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland jährlich.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, einzureichen.