FIT-Richtlinie (Forschung & Innovation), Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei der Durchführung anwendungsnaher Forschungsprojekte, Transformationsvorhaben sowie dem Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und -netzwerken. Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 und wird durch Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Der Fokus liegt auf dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungskompetenzen im Bereich Energiewende und Klimaschutz, Innovationen für eine CO2-neutrale Wirtschaft, Transformationsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft sowie dem Transfer von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Besonders gefördert werden dabei die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und zugehörigen Schlüsseltechnologien.
Gefördert werden unter anderem Forschungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen, Verbundvorhaben, innovationsorientierte Netzwerke sowie neuartige Strukturen des Technologietransfers. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Für Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien beträgt die Förderhöhe bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten für experimentelle Entwicklung, bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung und ebenfalls bis zu 50 Prozent für Durchführbarkeitsstudien. Die Zuschüsse können für Kleinst- und kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozent, für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozent und für Verbundvorhaben um bis zu 15 Prozent erhöht werden, wobei die maximale Förderung 80 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten darf.
Für anwendungsnahe Forschungsinfrastrukturen, innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers liegt die Förderung bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Hochschulen, Kliniken des Landes und ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Hand kann die Förderung unter bestimmten Bedingungen sogar bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Die maximalen Zuschussbeträge pro Unternehmen und Vorhaben betragen 35 Millionen Euro für industrielle Forschung, 25 Millionen Euro für experimentelle Forschung, 8,25 Millionen Euro für Durchführbarkeitsstudien, 35 Millionen Euro für Forschungsinfrastrukturen und 10 Millionen Euro für Innovationscluster.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut: In der ersten Stufe reichen Antragsteller ihre Projektvorschläge vor Beginn der Maßnahme zu festgelegten Stichtagen bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein. Für „innovationsorientierte Netzwerke“ erfolgt die Antragstellung zu bestimmten Stichtagen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).