Niedersachsen
Fischerei & Aquakultur (Verarbeitung & Vermarktung)
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt Unternehmen (KMU) und Freiberufler bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug in den Branchen Fischerei, Aquakultur, Lebensmittelverarbeitung und Großhandel mit Zuschüssen.
NiedersachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähien Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Niedersachsen bietet mit Unterstützung aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Fördermittel für die Weiterentwicklung der Fischerei und Aquakultur. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
- Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, um den Energieverbrauch zu senken, die Arbeitssicherheit zu verbessern und die Produktqualität zu steigern.
- Einrichtung oder Ausbau der Direktvermarktung sowie die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen.
- Kollektive Kommunikationskampagnen, die auf die Vermarktung abzielen, sowie die Entwicklung von Rückverfolgbarkeits- und Qualitätssicherungssystemen.
- Investitionen in die Infrastruktur von Fischereihäfen, insbesondere zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Anlandesicherheit.
- Die Förderung variiert je nach Maßnahme:
- Investitionen in Verarbeitung, Direktvermarktung und Innovationsentwicklung werden mit bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.
- Kollektive Kampagnen, Rückverfolgbarkeitssysteme und Infrastrukturvorhaben können zwischen 50 und 100 Prozent gefördert werden.
- Die Bagatellgrenzen liegen bei 15.000 Euro für Innovationsentwicklungen, 25.000 Euro für Infrastrukturprojekte von Gebietskörperschaften und 10.000 Euro für andere Vorhaben.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.
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