FUNDERO
Schleswig-Holstein

Fischerei (Innovation & Biodiversität)

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz stellt Unternehmen, Freiberuflern, Kommunen und weiteren Antragstellern Zuschüsse bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
Schleswig-HolsteinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert innovative Vorhaben und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und Ökosysteme mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Zuschüsse werden gewährt für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Pilotvorhaben, die wissenschaftliche, technische oder organisatorische Herausforderungen der Fischerei lösen, insbesondere durch Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken.

Gefördert wird auch der gezielte Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Fischereisektor, Untersuchungen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, Vorhaben zur Verbesserung der Eigenorganisation des Sektors, Aalbesatzmaßnahmen, Projekte zum Schutz der aquatischen Biodiversität, zum passiven Fischen von Meeresmüll sowie zur Bergung verlorengegangener Fanggeräte.

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, abhängig von Art und Umfang des Vorhabens. Die Bagatellgrenze liegt bei normalerweise 10.000 Euro (für Kommunen 7.500 Euro).

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung einzureichen.

Ähnliche Fördermittel

Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe
Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Förderung der Aquakultur
Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Zuschussfür Nachhaltigkeit
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden