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Baden-Württemberg

Filmförderung der MFG Baden-Württemberg

Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) gewährt Unternehmen und Freiberuflern in der Film- und Medienbranche Zuschüsse und Darlehen.
Baden-WürttembergZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Für kulturell herausragende Produktionen im Kino- und Fernsehbereich besteht die Möglichkeit, ein Darlehen oder einen Zuschuss von der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) zu erhalten. Die MFG unterstützt bei der Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen sowie dokumentarischen Filmen und Serien für Kino, TV und VoD. Dies schließt auch innovative digitale Erzählformen wie 360-Grad-Filme, Virtual-Reality- und Augmented-Reality-Anwendungen sowie Webserien ein.

Gefördert werden verschiedene Bereiche, darunter die Stoffentwicklung für Filme und Serien, die Produktionsvorbereitung, Incentive Funding, die Produktion selbst, die Line-Producer-Förderung, die Postproduktion, sowie Maßnahmen für Verleih und Vertrieb von Kinofilmen. Auch kommunale Kinos profitieren von der Förderung, die zudem die Modernisierung von Ausstattung und Technik in gewerblichen Filmtheatern, Kinopreise und Auszeichnungen sowie andere Maßnahmen zur Stärkung des Filmstandorts und der Medienwirtschaft in Baden-Württemberg umfasst.

Die Förderung kann als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden, wobei die Höhe je nach spezifischer Maßnahme variiert.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der MFG einzureichen, dabei sind die Einreichtermine für die verschiedenen Förderbereiche zu beachten. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Ansprechperson der MFG zu führen.

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