FFA – Die Filmförderung des Bundes
Beschreibung
Das Bundesverfahren wird nun vollständig über die Filmförderungsanstalt (FFA) abgewickelt. Alle bisherigen Förderprogramme wie die BKM-Filmförderung, der DFFF und der GMPF sind in der FFA gebündelt. Dadurch erfolgt die Antragstellung künftig an eine zentrale Stelle, was die Abläufe deutlich vereinfacht.
Die klassische Projektförderung durch Jurys entfällt weitgehend. Stattdessen kommt ein referenzbasiertes System zur Anwendung: Filme mit früheren Erfolgen – etwa durch Besucherzahlen, Festivalerfolge oder internationale Verkäufe – sammeln automatisch Förderpunkte, die auf neue Projekte angerechnet werden können. Regisseure und Drehbuchautoren werden ebenfalls in das Punktesystem einbezogen. Das neue Verfahren bietet mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine bessere Planbarkeit.
Die maximale Förderquote wurde auf 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten erhöht, was einen bedeutenden Anreiz für Produktionen im Inland darstellt. Gleichzeitig ist die Einhaltung von Barrierefreiheit Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Gefördert wird nur, wenn eine barrierefreie Fassung – beispielsweise mit Untertiteln und Audiodeskription – erstellt und verbreitet wird.
Im Kinobereich erfolgt die Förderung verstärkt automatisiert und digitalisiert. Die Kriterien für Förderentscheidungen sind klar definiert, die Verfahren sollen schneller und verlässlicher ablaufen. Für laufende Projekte gelten Übergangsregelungen, das heißt: Anträge, die bereits nach altem Recht gestellt wurden, können weiterhin nach dem bisherigen Verfahren abgeschlossen werden. Neue Anträge unterliegen den Regelungen des FFG 2025.
Darüber hinaus sind steuerliche Anreize sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender in Planung, die jedoch noch nicht in Kraft sind. Diese Maßnahmen sollen die Finanzierungsmöglichkeiten weiter verbessern und die Produktionslandschaft in Deutschland stärken.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge können fortlaufend digital über das von der FFA zur Verfügung gestellte Antragsportal gestellt werden. Die Anträge sind rechtzeitig, spätestens 3 Monate vor der geplanten Projektdurchführung (Projektbeginn), zu stellen.