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Fehlerkorrigiertes Quantumcomputing

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen, die Hardware für das fehlerkorrigierte Quantencomputing entwickeln mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:09.05.2026
Antragstellung bis:11.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:20 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert ambitionierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Hardware für fehlerkorrigiertes Quantencomputing. Im Fokus stehen technologische Ansätze auf Basis neutraler Atome, Supraleitung oder gefangener Ionen. Ziel ist es, die Fehleranfälligkeit von Quantenprozessoren deutlich zu reduzieren und bis zum Projektende einen universellen, logischen Gattersatz im jeweiligen System zu demonstrieren.

Gefördert werden im Modul A Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Verbundprojekten. Zuschüsse können insbesondere für Personal, notwendige Instrumente und Ausrüstung, Material sowie Dienstreisen eingesetzt werden. Für Modul A beträgt die Förderung bis zu 20 Millionen Euro je Verbundprojekt. Hochschulen können zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent auf ihre projektbezogenen Ausgaben erhalten.

Zusätzlich kann im Modul B der Aufbau komplexer Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen unterstützt werden. Diese Infrastrukturen sollen industrielle Prozesse, Marktzugang und den Aufbau eines internationalen Schutzrechtsportfolios ermöglichen. Zugleich sollen sie als leistungsfähige Knoten in einem europäischen Netzwerk genutzt werden. Für Modul B ist keine maximale Fördersumme genannt; bei sehr hohen Fördersummen kann bei Unternehmensbeteiligung eine beihilferechtliche Notifizierungspflicht bestehen.

Hinweise zur Antragstellung

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Hardware-Wettbewerbs des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Antragstellung bezieht sich auf Verbundprojekte im Modul A sowie auf Vorhaben zum Aufbau von Forschungs- und Pilotfertigungsinfrastrukturen im Modul B.

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