Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein bietet einen Zuschuss für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, -sicherung und Weiterbildung an. Gefördert werden Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Projekte zur beruflichen Weiterbildung, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) unterstützen. Dazu gehören branchen- und regionsübergreifende Modell- oder Pilotprojekte, die Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen sowie Maßnahmen, die sich mit den Herausforderungen des digitalen Wandels befassen. Auch Projekte, die überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung bieten oder zur Attraktivitätssteigerung des Standorts Schleswig-Holstein beitragen, können unterstützt werden.
Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt und deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Mindestens 25 Prozent der Kosten sind selbst zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zu richten.