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Schleswig-Holstein

Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein (FuW-Richtlinie)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
Schleswig-HolsteinArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein bietet einen Zuschuss für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, -sicherung und Weiterbildung an. Gefördert werden Personal-, Material- und Sachkosten innovativer Projekte zur beruflichen Weiterbildung, die die Ziele der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) unterstützen. Dazu gehören branchen- und regionsübergreifende Modell- oder Pilotprojekte, die Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen sowie Maßnahmen, die sich mit den Herausforderungen des digitalen Wandels befassen. Auch Projekte, die überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung bieten oder zur Attraktivitätssteigerung des Standorts Schleswig-Holstein beitragen, können unterstützt werden.

Die Förderung wird als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt und deckt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Mindestens 25 Prozent der Kosten sind selbst zu tragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zu richten.

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