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F&E-Kooperation Östliche Partnerschaft & Zentralasien

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen und Forschungseinrichtungen für Innovationsprojekte mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:DLR Projektträger
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Auslandsbezug:Das Vorhaben muss in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durchgeführt werden.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt ein breites Feld an Forschungs- und Innovationsvorhaben in Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie mit Zentralasien.

Die Förderung erfolgt über neun Module, die jeweils in spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden:

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1)
  • Internationale Vernetzung und Sondierung zur Anbahnung neuer und Erweiterung bestehender Kooperationen (Modul 2)
  • Projektbezogene Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3)
  • Vorbereitung gemeinsamer Anträge im Rahmen europäischer Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Initiativen (Modul 4)
  • Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5)
  • Internationale Verbundprojekte mit verpflichtender Beteiligung von Partnern aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6)
  • Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7)
  • Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Basis für eine langfristige Zusammenarbeit (Modul 8)
  • Aufbau und Verstetigung gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9)
  • Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlicher Ausrichtung erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Bedingungen zusätzlich einen Bonus erhalten, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen haben die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet zu bekommen. Für Hochschulen und Universitätskliniken gilt darüber hinaus eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Projektskizzen werden zu den jeweiligen Förderaufrufen innerhalb der dort angegebenen Fristen beim DLR Projektträger eingereicht. In der zweiten Stufe können positiv bewertete Skizzen in einen förmlichen Förderantrag überführt werden. Für die Erstellung von Skizze und Antrag steht das elektronische Antragssystem easy-Online zur Verfügung.

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