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Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) übernimmt Bürgschaften/Garantien für Unternehmen der verarbeitenden Industrie.
bundesweitBürgschaft/Garantie
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Euler Hermes Aktiengesellschaft
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Exportkreditgarantien des Bundes bieten Schutz vor wirtschaftlichen und politischen Forderungsausfällen bei Exportgeschäften. Diese staatlichen Garantien sind besonders relevant für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Neu ist die Möglichkeit, auch Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern abzusichern.

Die Exportkreditgarantien, auch als Hermesdeckungen bekannt, decken verschiedene Risiken ab, die je nach Art des Geschäfts variieren. Bei Exportgeschäften mit Privatpersonen oder Unternehmen übernimmt die Bundesregierung den Schutz durch eine Ausfuhrgarantie. Bei Geschäften mit Staaten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erfolgt die Absicherung durch eine Ausfuhrbürgschaft.

Sammeldeckungen umfassen die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG), die eine Kreditlaufzeit von maximal 12 Monaten abdeckt, sowie die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light (APG-light) für kurzfristige Forderungen bis zu 4 Monaten. Die revolvierende Lieferantenkreditdeckung sichert Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen für bis zu 12 Monate ab, während die revolvierende Finanzkreditdeckung kurzfristige Darlehensforderungen absichert. Die Rahmenkreditdeckung schützt Banken bei Forderungen aus Einzelkrediten.

Einzeldeckungen bieten spezifischen Schutz für Baugeschäfte, Produktionsrisiken, Darlehensforderungen und Leistungen, die nicht mit Warenexporten verbunden sind. Sektorale Sonderbestimmungen und ergänzende Deckungsformen stehen für spezielle Exportgeschäfte zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Exportgarantien sind bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft zu stellen. Diese leitet den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weiter, das zusammen mit anderen Ministerien über die Entscheidung entscheidet.

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