EXIST-Gründungsstipendium
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bietet Hochschulen und Forschungseinrichtungen Unterstützung an, um anspruchsvolle und innovative Gründungsprojekte zu fördern. Diese Förderung zielt darauf ab, Gründungsteams in verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dazu gehört die Weiterentwicklung einer Geschäftsidee bis hin zur Erstellung eines Businessplans, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung auf die Gründung selbst.
Ein wesentlicher Bestandteil der Förderung ist die begleitende Beratung durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk, die dem Gründungsteam zur Verfügung gestellt wird. Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben betragen.
Für Personalausgaben sieht die Förderung personengebundene Stipendien vor, die sich nach dem Ausbildungs- oder Qualifikationsstand der Teammitglieder richten. Studierende, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben, können bis zu 1.000 Euro monatlich erhalten. Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung sind für bis zu 2.000 Euro monatlich förderfähig, Absolventinnen und Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss für bis zu 2.500 Euro monatlich und promovierte Gründerinnen und Gründer für bis zu 3.000 Euro monatlich. Für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen und Gründer wird zusätzlich ein Kinderzuschlag von 150,00 Euro pro Kind monatlich gewährt.
Für Sachausgaben können bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen bzw. 30.000 Euro für Teamgründungen anerkannt werden. Darüber hinaus können bis zu 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching und Beratung sowie pauschal bis zu 10.000 Euro für dokumentierte Beratungsleistungen durch das Gründungsnetzwerk beantragt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, 2.500 Euro pro Gründungsteam für die fachliche Betreuung durch eine Mentorin oder einen Mentor zu erhalten. Der Förderzeitraum für diese Maßnahmen beträgt jeweils bis zu einem Jahr. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen, und zwar sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form unter Verwendung der bereitgestellten Antragsformulare.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen, und zwar sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form unter Verwendung der bereitgestellten Antragsformulare.