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EXIST-Forschungstransfer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Existenzgründer bei Innovationsprojekten im Hightech-Sektor mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
bundesweitZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Max. 180.000 Euro
Laufzeit:Max. 18 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 4 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 9 Mitarbeiter (Kleinstunternehmen)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit dem Programm EXIST-Forschungstransfer junge, wachstumsorientierte Unternehmensgründungen im Hightech-Sektor. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:

  • In der ersten Phase (Pre-Seed) werden Gründungsteams bei der Durchführung von Entwicklungsarbeiten und der Gründung ihres Unternehmens gefördert. Diese Phase umfasst auch eine begleitende Beratung durch ein Netzwerk, das die Gründung unterstützt. In der zweiten Phase (Seed) geht es um die weitere Entwicklung, den Start der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen und die Vorbereitung auf eine externe Unternehmensfinanzierung.
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. In der ersten Phase deckt sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben und hat einen Förderzeitraum von bis zu 18 Monaten. Bei besonders innovativen und zeitintensiven Projekten kann die Förderung auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Zusätzlich können Gründungsteams pauschal bis zu 20.000 Euro für dokumentierte Beratungsleistungen aus dem Gründungsnetzwerk erhalten. Für die Zusammenarbeit in diversen Teams und die Betreuung durch eine Mentorin stehen jeweils zusätzliche 2.500 Euro zur Verfügung.
  • In der zweiten Phase beträgt die Förderung bis zu 180.000 Euro für das neu gegründete Unternehmen. Der Förderzeitraum sollte in der Regel 18 Monate nicht überschreiten. Das Unternehmen muss für diese Phase eigene Mittel nachweisen, die in Form von Eigenkapital der Gründer oder Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses eingebracht werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und elektronisch an den vom BMWK beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) zu richten. Ein Antrag auf die zweite Förderphase kann sechs Monate vor Ende der ersten Phase oder drei Monate vor Abschluss eines Projekts im EXIST-Gründungsstipendium gestellt werden, wenn die Gründung weitergeführt wird.

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