FUNDERO
Baden-Württemberg

EVI PLUS – Forschung, Transfer und Gründung

Die L-Bank fördert Existenzgründer bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert den strategischen Ausbau der Forschungsinfrastruktur in der außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschung mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027). Zuschüsse sind für Projekte und Maßnahmen in verschiedenen Bereichen verfügbar, darunter die Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, Technologietransfer, die Entwicklung von Prototypen, Technologietransferverbünde sowie die Infrastruktur für Gründungsprozesse in Start-up-Acceleratoren.

Die Förderung wird als Zuschuss bereitgestellt und deckt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.

Die für die Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen mindestens 200.000 Euro betragen. Für die Förderung von Technologietransferprojekten, Technologietransferverbünden, Prototypenförderung und Gründungsinfrastruktur ist die Teilnahme an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums erforderlich, der die Auswahlkriterien und Förderkonditionen konkretisiert. Antragsfristen sind zu beachten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der L-Bank einzureichen.

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