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Europäische Union

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027)

Die Europäische Kommission fördert Unternehmen (KMU) für Innovationsprojekte bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Europäische UnionZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Europäische Kommission (EC)
Ansprechpartner:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Die Höhe der Förderung in Deutschland wird in den Programmen auf Bundes- und Landesebene festgelegt
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union. Ziel des Fonds ist es, nachhaltige Fischereien und die Wiederherstellung sowie Erhaltung aquatischer Bioressourcen zu fördern, nachhaltige Aquakulturtätigkeiten sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit zu unterstützen, eine nachhaltige blaue Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten zu ermöglichen und die Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften zu fördern. Darüber hinaus zielt der Fonds darauf ab, die internationale Meerespolitik zu stärken und sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Meere und Ozeane zu schaffen.

Die Maßnahmen des Fonds werden überwiegend in Form von operationellen Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Förderung erfolgt meistens in Form von Zuschüssen, deren Höhe in Deutschland in den Programmen auf Bundes- und Landesebene festgelegt wird.

In Deutschland beteiligen sich zehn Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaßnahmen um. Fördermittel aus dem EMFAF können im Rahmen von Landesprogrammen bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden. Auf Bundesebene werden aus den übrigen Mitteln übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Fischereikontrolle, Datensammlung und Naturschutz unterstützt. Diese Mittel werden von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) sowie vom Thünen-Institut verwaltet. Die Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt.

Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Funding & Tender-Portal.

Hinweise zur Antragstellung

Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Funding & Tender-Portal.

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