FUNDERO
Rheinland-Pfalz

EULLE (Umwelt, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen im Bereich Landwirtschaft mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
Rheinland-PfalzZuschuss & Beratungs-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Für nicht flächen- und nicht tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss vom Land Rheinland-Pfalz erhalten werden. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EPLR EULLE) werden verschiedene Vorhaben gefördert.

Zu den unterstützten Bereichen gehören Wissensvermittlung und Informationsmaßnahmen wie Berufsbildung, Qualifikationsmaßnahmen und Informationsaktivitäten. Auch Beratungs- und Betriebsführungsdienste werden gefördert. Investitionen in materielle Vermögenswerte, wie sie im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) vorgesehen sind, werden unterstützt. Dazu zählen unter anderem Investitionen in Spezialmaschinen, Umweltinvestitionen, die Verbesserung von Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie der landwirtschaftliche Wegebau außerhalb der Flurbereinigung und die Erschließung von Rebflächen in Steillagen.

Des Weiteren werden Maßnahmen zur Wiederherstellung von landwirtschaftlichem Produktionspotenzial nach Naturkatastrophen und zur Einführung vorbeugender Maßnahmen gefördert. Investitionen zur Einkommensdiversifizierung, der überbetriebliche Maschineneinsatz sowie die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten werden ebenfalls unterstützt.

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten erhalten ebenfalls Förderungen. Dazu gehören Breitbandförderung, Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Gebieten mit hohem Naturschutzwert, Förderung von Radwegen und Pendlerrouten sowie Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Schulen und öffentliche Einrichtungen.

Zusätzlich werden operationale Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“, Pilotprojekte sowie die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien unterstützt. Im LEADER-Programm gibt es Förderungen für die vorbereitende Unterstützung des LEADER-Ansatzes, die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategien (LILE), gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen sowie das LEADER-Management und Sensibilisierung.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Vorhabens.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme und unter Beachtung der spezifischen Antragsfristen im Rahmen der Förderaufrufe bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.

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