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Rheinland-Pfalz

EULLE – Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert landwirtschaftliche Betriebe, Unternehmen und Freiberufler mit Zuschüssen.
Rheinland-PfalzZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 200.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss für Investitionen in Einkommensquellen außerhalb der Landwirtschaft gewährt werden. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen erschließen. Dies erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ für nicht-flächen- und nicht-tierbezogene Maßnahmen.

Förderfähig sind unter anderem Investitionen in:

  • Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) begünstigt werden,
  • Fremdenverkehr (z.B. Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen),
  • Bäuerliche Gastronomie,
  • Einzelhandel,
  • Bäuerliches Handwerk,
  • Familien- und Altenbetreuung,
  • Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung.

Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro. Die Förderung kann ab einem Investitionsvolumen von 10.000 Euro beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Auswahl der zu fördernden Anträge in Auswahlverfahren zu festgelegten Terminen erfolgt.

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