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Europäische Union

EU-Innovationsfonds

Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) fördert Unternehmen mit Zuschüssen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug und gleichzeitig hohem Innovationscharakter.
Europäische UnionZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Letzte Änderung:23.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Ohne Obergrenze, bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden finanziert
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument der EU zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen. Der Fonds fördert innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkten, die kohlenstoffintensive Industrien ersetzen, Kohlenstoffabscheidung und -verwertung (CCU), den Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS), innovative erneuerbare Energieerzeugung sowie die Speicherung von Energie.

Das Programm konzentriert sich auf hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert, die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen. Die zu finanzierenden Projekte sollen breit gestreut werden, um eine optimale Ausgewogenheit innovativer Technologien in allen relevanten Sektoren (energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, CCS und CCU) und in allen Mitgliedstaaten zu erreichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen. Die Projekte werden auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt: Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen, Grad der Innovation, Projektreife (technisch, finanziell, operational), Skalierbarkeit und Kosteneffizienz. Die Projekte müssen hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells und der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift sein. Genauere Informationen zur Auslegung und Bewertungsmethode der Kriterien finden sich in den jeweiligen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) stellt die Einnahmen für den Innovationsfonds aus der Versteigerung von 450 Millionen Zertifikaten von 2020 bis 2030 sowie nicht ausgegebenen Mitteln aus dem NER300-Programm bereit. Für den Zeitraum 2020 bis 2030 soll sich der Fonds je nach Kohlenstoffpreis auf etwa 38 Milliarden Euro belaufen (bei 75 Euro pro Tonne CO2).

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Finanziert werden bis zu 60 Prozent der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation sowie bis zu 60 Prozent der Kapitalkosten bei kleinen Projekten. Die Auszahlung des Zuschusses wird flexibel auf Basis der finanziellen Notwendigkeiten des spezifischen Projekts geregelt und hängt zudem von der Erreichung von Meilensteinen des Projektes ab.

Während der Laufzeit des Programms wird es regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal geben. Die Aufrufe erfolgen getrennt für Großprojekte ohne Obergrenze der Gesamtkapitalkosten („large-scale call“) sowie für kleine Projekte mit Gesamtkapitalkosten unter 7,5 Millionen Euro („small-scale call“). Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte beginnt voraussichtlich jedes Jahr im Herbst, die für kleine Projekte im Frühjahr.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsstelle ist die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA).

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