ESF Plus TANDEM Sachsen (Familien & Arbeitsmarkt)
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen unterstützt bei Maßnahmen zur beschäftigungsorientierten Familienförderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), wenn Familien ganzheitlich berücksichtigt werden. Die Förderung umfasst Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams, die die Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung ergänzen, sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschäftigungsintegration und gesellschaftlichen Teilhabe. Dazu gehören unter anderem die Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, intensives Coaching, sozialpädagogische Beratung, psychosoziale Unterstützung, psychologische Beratung, Netzwerkarbeit, bedarfsgerechte Förderangebote für Kinder und Erwachsene sowie die Planung und Steuerung von Fallkonferenzen und Gruppenangeboten. Auch die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur Qualitätssicherung der Maßnahmen werden gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 Prozent und ist für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten verfügbar.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gerichtet werden. Weitere Informationen und Stichtage sind online verfügbar. Die Förderung der Servicestelle TANDEM Sachsen erfolgt über gesonderte Ausschreibungen.