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Sachsen

ESF Plus – Selbstständigkeit von Frauen

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen mit Zuschüssen.
SachsenZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:140.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert aktiv Projekte, die darauf abzielen, das Unternehmertum von Frauen zu stärken und Gründerinnen, Unternehmerinnen sowie Unternehmensnachfolgerinnen geschlechtergerecht zu unterstützen. Dies geschieht durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus, die in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden können. Die Unterstützung umfasst Initiativen zur Förderung von Kompetenzen, zur Vernetzung sowie zur Selbstorganisation. Zudem werden die Konzeption und Einrichtung von speziellen Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces gefördert.

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen bereitgestellt. Bei erstmaligen Anträgen können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen werden, während bei Folgeanträgen eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich ist. Diese Unterstützung kann für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in Anspruch genommen werden, wobei die jährliche Gesamtförderung in der Regel auf 150.000 Euro begrenzt ist.

Für die Errichtung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces gilt eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ebenfalls für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Zudem wird eine Konzeptionsphase von normalerweise acht Monaten gefördert. Die maximale Unterstützung nach dieser Phase beträgt bis zu 140.000 Euro für die Zentren und bis zu 80.000 Euro für Coworking-Spaces.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Für Maßnahmen zur Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation sind feste Stichtage einzuhalten, während Anträge für Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces jederzeit gestellt werden können.

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