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Sachsen

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gewährt Existenzgründerinnen Zuschüsse.
SachsenZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:6 Monate à 1.320 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen bei der Unternehmensgründung über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus. Diese Förderung umfasst einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt, zur sozialen Absicherung sowie einen Kinderbonus für betreuungspflichtige Kinder im Haushalt.

In den ersten sechs Monaten beträgt der Zuschuss für den Lebensunterhalt 1.320 Euro pro Monat, ergänzt durch 300 Euro pro Monat zur Deckung der Sozialabgaben. Für jedes betreuungspflichtige Kind im Haushalt wird ein Kinderbonus von 140 Euro pro Monat gewährt. In den darauf folgenden neun Monaten reduziert sich der Zuschuss für die Sozialabgaben auf 300 Euro pro Monat, während der Kinderbonus von 140 Euro weiterhin gezahlt wird. Es ist zu beachten, dass kein Zuschuss zu den Sozialabgaben gewährt wird, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor der Gründung über das SAB-Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) zu stellen.

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