FUNDERO
Sachsen

ESF Plus Gründungsinitiative

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) unterstützt bei Innovationsprojekten Existenzgründer mit Zuschüssen.
SachsenZuschussfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Laufzeit:Maximal 72 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch eine gezielte Förderung. Diese umfasst sowohl Standardvorhaben, die die Generierung und Umsetzung von Ideen, begleitende Beratung, die Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie Sensibilisierungs- und Motivierungsmaßnahmen beinhalten, als auch innovative Projekte, die über die Standardinitiativen hinausgehen. Letztere konzentrieren sich auf gründungsrelevante Fragestellungen, neue Lösungsansätze, praxisorientierten Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Technologietransfer- sowie Patentverwertungseinrichtungen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für Standardvorhaben können bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben über eine Laufzeit von maximal 36 Monaten gefördert werden, während Folgeanträge bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine längere Laufzeit von bis zu 72 Monaten unterstützen. Innovative Vorhaben profitieren von einer höheren Förderung, die bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für eine maximale Laufzeit von 24 Monaten betragen kann. Bei Folgeanträgen liegt die Förderung für innovative Projekte bei bis zu 70 Prozent der Ausgaben, wobei die maximale Laufzeit 36 Monate beträgt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge für diese Förderungen sind über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) zu stellen. Anträge für Standardvorhaben können nach entsprechenden Förderaufrufen eingereicht werden.

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