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Sachsen

ESF Plus Gleichstellung – Berufs- & Studienwahl

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert Unternehmen und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
SachsenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 180.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Außerschulische Projektträger in Sachsen, die Projekte zur beruflichen Orientierung junger Menschen anbieten, können unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung erhalten. Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus zusätzliche und freiwillige Vorhaben, die Schülerinnen und Schülern helfen, ihr Berufswahlspektrum zu erweitern. Diese Projekte sollen das Wissen über verschiedene Berufsfelder erweitern, praktische Erfahrungen bieten und die Stärken der Jugendlichen in bislang geschlechtsuntypischen Berufen entdecken lassen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent und ab 2024 bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt, und wird für eine Dauer von bis zu 2 Jahren gewährt. Der Zuschuss beträgt in der Regel maximal 90.000 Euro. Für Vorhaben mit überregionaler Bedeutung kann der Betrag auf bis zu 180.000 Euro erhöht werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen dabei mindestens 50.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Förderanträge müssen vor Beginn des Projekts zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden.

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