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Sachsen

ESF Plus Gleichstellung – Aufstieg von Frauen

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert Unternehmen, Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
SachsenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:maximal 180.000 Euro
Laufzeit:bis zu 2 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Projekte, die die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen fördern, können in Sachsen finanziell unterstützt werden. Der Freistaat Sachsen bietet diese Förderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus an, um Maßnahmen zu fördern, die Frauen in verschiedenen Lebensphasen gezielt dabei unterstützen, Führungspositionen zu erreichen.

Gefördert werden Vorhaben, die neue Ansätze etablieren oder bestehende Projekte erweitern, um weibliche Fach- und Führungskräfte zu fördern und ihnen zu helfen, ihre Karriere gezielt zu planen und voranzutreiben. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt und für eine Dauer von bis zu 2 Jahren gewährt wird. Der Zuschuss kann maximal 180.000 Euro betragen. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt werden.

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