ESF Plus Gleichstellung – Arbeitsmarktbeteiligung
Beschreibung
Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Der Freistaat Sachsen stellt Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus zur Verfügung, um Vorhaben zu fördern, die die Erwerbsbeteiligung von Frauen verbessern, insbesondere von Zielgruppen mit erschwerten Bedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien, sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege unterstützen.
Fördermittel können beantragt werden für die Einrichtung von Kontaktstellen Frau und Beruf sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss. Bei Kontaktstellen Frau und Beruf beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit einer Obergrenze von 125.000 Euro pro Jahr und einer Laufzeit von maximal 2 Jahren. Für Projekte zur Förderung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen beträgt die Förderung im Jahr 2023 bis zu 95 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ab 2024 bis zu 90 Prozent, mit einem Höchstbetrag von 190.000 Euro für bis zu 2 Jahre. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Projekts zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht werden.