ESF Plus-Bundesprogramm „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“
Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Kooperations- oder Projektverbünde, die Maßnahmen zur sozialen und ökonomischen Teilhabe von Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf umsetzen. Zielgruppen der Förderung sind Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder XII beziehen, Anspruch auf Kindergeldzuschlag oder Kindergrundsicherung haben oder von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.
Gefördert werden Maßnahmen wie Beratungs- und Coachingangebote, Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung, Hilfen für Eltern mit Behinderungen und der Auf- und Ausbau von Kooperationsstrukturen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Region:
- In stärker entwickelten Regionen bis zu 40 Prozent. In Übergangsregionen bis zu 60 Prozent. Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Projekts liegen zwischen 700.000 und 3 Millionen Euro, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent erforderlich ist.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Interessenbekundung elektronisch über das Projektverwaltungssystem eingereicht. Die Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS). Innerhalb des Förderzeitraums sind zwei Aufrufe zur Interessenbekundung mit anschließender Antragstellung vorgesehen.