FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

ESF-Förderrichtlinie 2021–2027

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler mit Weiterbildungsangeboten.
Nordrhein-WestfalenArbeitsmarkt-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:zuständige Regionalagentur
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:Je nach Umfang des Vorhabens
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unternehmer und Organisationen, die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen oder Initiativen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur Inklusion planen, können in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss beantragen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und konzentriert sich auf Projekte in den Bereichen Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Ausbildung und soziale Integration.

Die Förderung wird durch verschiedene Einzelprogramme bereitgestellt, die in folgende Prioritätsachsen unterteilt sind:

  • Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung
  • Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung
  • Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds)
  • Der Zuschuss wird basierend auf der Art und dem Umfang der durchgeführten Maßnahme gewährt.

Regionalagenturen sind zuständig für die Information der regionalen Akteure über die EU-Strukturfonds und die zugehörige Landespolitik. Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erhältlich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist, sofern keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden, bei der Bezirksregierung einzureichen, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird.

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