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ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Existenzgründern, Unternehmensnachfolgern, Unternehmen (KMU) und Freiberuflern Darlehen.
bundesweitDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:500.000 Euro
Laufzeit:max. 15 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab Gründung bis 5 Jahre nach Gründung
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben von Gründerinnen und Gründern, Nachfolgerinnen und Nachfolgern, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern sowie Freiberuflichen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Gefördert werden Gründungen, Unternehmensübernahmen und Festigungsmaßnahmen im Haupterwerb, wenn ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg zu erwarten ist.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen oder ausüben und die Voraussetzungen der EU-KMU-Definition erfüllen. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie die aktive Tätigkeit in der Unternehmensleitung.

Gefördert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Der Kreditbetrag kann bis zu 500.000 Euro pro Antragsteller betragen; bei mehreren Gesellschaftern ist ein anteiliger Antrag entsprechend der Beteiligung möglich. Finanziert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiger Kredit, dessen Zinssatz in den ersten zehn Jahren aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt wird. Besonders günstige Konditionen gelten für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten. Die Laufzeit beträgt wahlweise 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren oder 15 Jahre mit fünf tilgungsfreien Jahren.

Die Bürgschaftsbanken übernehmen eine 100-prozentige Garantie, die anteilig durch eine Bundesgarantie abgesichert ist. Dafür fallen jährliche Garantieentgelte von 0,98 Prozent für den Bund und 1,01 Prozent für die Bürgschaftsbank an. Eine zusätzliche Besicherung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner (Hausbank) gestellt. Nach positiver Prüfung durch die zuständige Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Refinanzierungsantrag bei der KfW. Der programm- und fristgemäße Einsatz der Mittel ist innerhalb von 24 Monaten nach Vollauszahlung nachzuweisen.

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