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ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Darlehen.
bundesweitDarlehenfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 25 Millionen Euro
Laufzeit:Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die maximale Laufzeit hängt vom Charakter der Finanzierung ab und kann bis zu 20 Jahre betragen.
Kombinierbar:Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
Auslandsbezug:Grundsätzlich möglich mit Unternehmenssitz im Ausland - jedoch für für Vorhaben in Deutschland.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Ab 2 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Die KfW-Bankengruppe bietet Unterstützung für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler bei der Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen sowie Projekten im In- und Ausland. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Förderung für verschiedene Bereiche nutzen, darunter:
- Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Unternehmensnachfolge und -beteiligung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Damit können 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
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