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Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Projekte zur Erkennung und Abwehr von Desinformation und Sabotage mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:VDI Technologiezentrum GmbH
Letzte Änderung:10.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 100% der Bemessungsgrundlage
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert Vorhaben zur zivilen Sicherheit im Umgang mit hybriden Bedrohungen. Hybride Bedrohungen umfassen koordinierte, nichtmilitärische Maßnahmen eines Staates, mit denen strategische Ziele zum Nachteil eines anderen Staates verfolgt werden. Dazu zählen unter anderem Desinformation, Cyberangriffe, Sabotage und Spionage.

Gefördert werden innovative Lösungen zur Erkennung und Abwehr solcher Gefahren. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft in Krisenlagen zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Staat und Wirtschaft zu erhöhen. Unterstützt werden Vorhaben, die neue Konzepte, Technologien oder Leitfäden hervorbringen.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Behörden, die zum Thema Sicherheit arbeiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu projektbezogenen Kosten oder Ausgaben. Unternehmen erhalten anteilige Zuschüsse auf Kostenbasis; kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich einen Bonus auf die Förderquote erhalten. Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Behörden können auf Ausgabenbasis mit bis zu 100 Prozent der Ausgaben gefördert werden. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Die Förderung wird in einem zweistufigen Verfahren beantragt. In der ersten Stufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ ein. Die Einreichung ist über das Portal mit TAN-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur möglich; eine Antragstellung in Papierform bleibt ebenfalls möglich.

Nach positiver Bewertung der Projektskizze durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt werden die Antragstellenden zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Nach Prüfung des Antrags wird ein Bescheid erteilt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH wird bereits vor Erstellung der Projektskizze empfohlen.

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