Mecklenburg-Vorpommern
Erhaltung von Denkmalen
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege fördert Unternehmen mit Zuschüssen für denkmalpflegerische Vorhaben.
Mecklenburg-VorpommernZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
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Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert denkmalpflegerische Vorhaben durch Zuschüsse. Diese Zuschüsse können für Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz, zur Wiederherstellung von teilzerstörten Denkmalen sowie zur Bergung und Sicherung wichtiger Denkmale beantragt werden. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Fällen von herausragendem Landesinteresse kann eine höhere Förderung gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Jahr beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege eingereicht werden.
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