Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Verfügungsberechtigte bei der Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie von Anlagen, die aus denkmalpflegerischer Sicht von besonderem Interesse sind. Gefördert werden denkmalbedingte Mehraufwendungen, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung, Instandsetzung oder Wiederherstellung entstehen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag überschritten werden. Leistungen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen, die denselben Zweck betreffen, werden auf die Förderung angerechnet.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Landesdenkmalamt Berlin einzureichen.