FUNDERO
Saarland

Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gewährt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen Zuschüsse für Investitionen in Denkmalpflege und Restaurierung.
SaarlandZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Ansprechpartner:Landesdenkmalamt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 10.000 Euro je Maßnahme
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Das Saarland unterstützt bei der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen gemäß dem Denkmalschutzgesetz des Landes. Ein Zuschuss kann gewährt werden, um historische Gebäude und andere denkmalgeschützte Objekte zu erhalten oder instand zu setzen. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Erhaltung des historischen Baubestands, die Wiederherstellung ehemals vorhandener Elemente sowie die Konservierung und Restaurierung von architekturbezogener Kunst und denkmalwerten Ausstattungen.

Zusätzlich werden Projekte zur Sicherung oberirdischer archäologischer Befunde und deren Wiederaufbau mit Originalsubstanz gefördert. Auch die Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie die Durchführung von Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen und Gutachten können unterstützt werden.

Der Zuschuss beträgt normalerweise bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro je Maßnahme. Falls die Maßnahme durch Drittmittel, beispielsweise von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, gefördert wird, richtet sich der Fördersatz nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung. In Ausnahmefällen ist auch eine Vollfinanzierung möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro, und ein Eigenanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist normalerweise erforderlich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Landesdenkmalamt einzureichen.

Ähnliche Fördermittel

Zentrales Technologieprogramm Saar
Saarland
Staatskanzlei Saarland
Zuschussfür Innovation
EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland (Folgefonds)
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Darlehenfür Startupsfür Innovation
Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
bundesweit
Bundeskanzleramt
Zuschuss
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden