Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL)
Beschreibung
Das Saarland unterstützt bei der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen gemäß dem Denkmalschutzgesetz des Landes. Ein Zuschuss kann gewährt werden, um historische Gebäude und andere denkmalgeschützte Objekte zu erhalten oder instand zu setzen. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Erhaltung des historischen Baubestands, die Wiederherstellung ehemals vorhandener Elemente sowie die Konservierung und Restaurierung von architekturbezogener Kunst und denkmalwerten Ausstattungen.
Zusätzlich werden Projekte zur Sicherung oberirdischer archäologischer Befunde und deren Wiederaufbau mit Originalsubstanz gefördert. Auch die Regenerierung und Kultivierung historischer Garten- und Parkanlagen sowie die Durchführung von Bauaufnahmen, Dokumentationen, Prospektionen und Gutachten können unterstützt werden.
Der Zuschuss beträgt normalerweise bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro je Maßnahme. Falls die Maßnahme durch Drittmittel, beispielsweise von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, gefördert wird, richtet sich der Fördersatz nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung. In Ausnahmefällen ist auch eine Vollfinanzierung möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro, und ein Eigenanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ist normalerweise erforderlich.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Landesdenkmalamt einzureichen.