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Erforschung von Universum und Materie (ErUM) – Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen (FORKA)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:In der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert die Entwicklung, Optimierung und Erprobung anwendungsorientierter Technologien und Verfahren für den Rückbau kerntechnischer Anlagen. Forschungsarbeiten können in der Regel nur in einem Forschungsverbund, in Ausnahmefällen auch als Einzelvorhaben durchgeführt werden. Gefördert werden grundlegende Forschungsprojekte in den Bereichen Zerlege- und Dekontaminationsverfahren, Freigabeverfahren, konventionelle Entsorgungswege, Behandlung radioaktiver Abfälle, Abfalldeklaration, Zwischenlagerung, Umwelt- und Strahlenschutz sowie Mensch und Organisation.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe je nach Antragsteller variiert. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben können in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen zusätzlichen Bonus zu erhalten, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen oder Universitätskliniken gibt es zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt bei positiv bewerteter Projektskizze die Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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