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Baden-Württemberg

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Innovative kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum von Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, einen Zuschuss des Landes für Investitionen in neue Produktionsprozesse und Produkte zu beantragen. Diese Förderung zielt darauf ab, den Weg zur Technologieführerschaft zu unterstützen.

Der Zuschuss kann für Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen verwendet werden, die der Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen dienen. Kleine Unternehmen können bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten erhalten, während mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent gefördert werden. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 400.000 Euro pro Vorhaben. In Fällen, die einen deutlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, kann der Zuschuss sogar auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei 200.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der 1. Stufe ist über die zuständige Gemeinde ein formloser Antrag zur Aufnahme in das Programm an das zuständige Landratsamt und die Bearbeitungsstelle des jeweiligen Regierungspräsidiums zu stellen. Die Projektauswahl erfolgt halbjährlich, und Aufnahmeanträge müssen bis zum 28. Februar beziehungsweise 31. August eines Jahres vorliegen. In der 2. Stufe, nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde, kann der Antrag bei der L-Bank eingereicht werden.

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