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Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 3 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die vorwettbewerbliche Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen. Die Förderung gilt für Nachrüstsysteme für Dieselkraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro I bis V sowie für dieselbetriebene Maschinen mit Selbstzündungsmotoren, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind und eine Nutzleistung zwischen 18 kW und 560 kW aufweisen. Diese Maschinen müssen den Schadstoffklassen Stufe I bis III B angehören.

Das Projekt wird als Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für die experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für die industrielle Forschung beträgt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus erhalten, wenn sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Die Förderung kann für mittlere Unternehmen um 10 Prozent und für kleine Unternehmen um 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten erhöht werden.

Falls das Vorhaben eine wirksame europäische Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, KMU und Forschungseinrichtungen umfasst und die eigenen Forschungsergebnisse gebührenfrei veröffentlicht werden, kann die Förderquote um 15 Prozent der beihilfefähigen Kosten steigen. Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten, und der Förderhöchstbetrag kann je nach Projekt bis zu 1 Million Euro oder 3 Millionen Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist einstufig. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) zu richten. Für die Erstellung des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.