FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Energie.IN.NRW (Energiesystem, Industrie & Bauen)

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Unternehmen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
Antragstellung nicht möglichNordrhein-WestfalenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW die Entwicklung von klima- und umweltschonenden Innovationen sowie nachhaltigen Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung. Diese Unterstützung richtet sich insbesondere an Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, die sich mit sektorenübergreifenden Energiesystemen der Zukunft, klimaneutralen Energielösungen und Prozessen für die Industrie, sowie klimagerechten Gebäuden und kreislaufgerechten Baustoffen beschäftigen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, dessen Höhe von der Unternehmensgröße abhängt. Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro können einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und einem Umsatz bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme bis zu 43 Millionen Euro beträgt der Zuschuss bis zu 75 Prozent. Größere Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 50 Millionen Euro können bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen.

Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen, die Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen, können einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist eine Projektskizze über das Submission Tool der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Bei positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Antragstellung über das EFRE-Online-Portal.

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