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Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (Nachwuchsförderung)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert grundlegende Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheits- und Strahlenforschung unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Förderung richtet sich an Projekte mit Bezug zur nuklearen Sicherheit und umfasst sowohl grundlegende als auch anwendungsorientierte sowie praxisrelevante Forschungsarbeiten. Oft werden diese in Verbundprojekten durchgeführt, in denen Unternehmen gemeinsam mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen kooperieren.

Gefördert werden insbesondere Vorhaben aus den Bereichen Reaktorsicherheitsforschung, Strahlenforschung mit einem Schwerpunkt auf ionisierender Strahlung sowie Entsorgungsforschung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben können in der Regel bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bonus zu erhalten, sofern sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen oder Universitätskliniken steht zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe ist die Projektskizze beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einzureichen. Es wird empfohlen, vor der Einreichung Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. In der zweiten Stufe, nach positiver Bewertung der Projektskizze, erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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