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Energieforschung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen (KMU), Freiberufler und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:08.05.2026
Antragstellung bis:15.03.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen seines 8. Forschungsprogramms für angewandte Energieforschung projektbezogene Vorhaben zu Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich nichtnuklearer Energietechnologien. Ziel ist es, durch neue technische Lösungen den Umbau des Energiesystems in Deutschland voranzutreiben. Das Programm ist in fünf Missionen gegliedert: Energiesystem, Wärmewende, Stromwende, Wasserstoff und Transfer.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu den Themenbereichen Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Wärme- und Kältepumpen, Produktion von Wasserstoff und Derivaten, Brennstoffzellen, Wiederverstromung, Solarthermie sowie die energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe. Weitere Förderschwerpunkte sind Stromnetze und Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze einschließlich Speichertechnologien, Wasserstoffspeicherung und -transport, Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe, Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft, Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung, Systemintegration sowie digitale Lösungen. Auch gesellschaftliche Aspekte der Energiewende werden einbezogen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlicher Ausrichtung erhalten in der Regel 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, sofern die EU-Kriterien für KMU erfüllt sind. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen.

Für eine erste Beratung sowie Informationen zu ergänzenden Förderangeboten im Bereich Forschung und Innovation steht die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Phase wird auf Grundlage einer Projektskizze geprüft, ob die Idee grundsätzlich förderfähig ist. Nach einer positiven Bewertung erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung. In der zweiten Phase sind eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, das Antragsformular und die erforderlichen Fragebögen einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Webportal easy-Online, das zentrale Antragssystem des Bundes für Förderprogramme. Der Zugang zum Portal ist über die weiterführenden Links möglich.

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