Energiefinanzierung
Beschreibung
Unternehmen und Organisationen, die Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine entsprechende Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung errichten möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Die L-Bank bietet in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe eine finanzielle Unterstützung für Investitionen an, die den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Ziel ist es, die nachhaltige Energieversorgung, den Klima- und Umweltschutz sowie die Versorgungssicherheit zu verbessern.
Gefördert werden Projekte zur Errichtung, Erweiterung oder zum Erwerb von Anlagen, die Strom oder sowohl Strom als auch Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dazu zählen auch die notwendigen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen. Die Förderung umfasst ebenfalls Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie den Ausbau von Wärme- oder Kältenetzen und Speichersystemen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch die Integration erneuerbarer Energien in bestehende Energiesysteme sowie die Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung von gebrauchten Anlagen ist förderfähig.
Das Darlehen wird zu vergünstigten Zinssätzen angeboten und beträgt zwischen 25.000 Euro und maximal 10 Millionen Euro pro Projekt. Damit lassen sich bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten decken. Für den Fall, dass nicht ausreichend Kreditsicherheiten vorhanden sind, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen, die bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro 50 Prozent des Risikos abdeckt. Bei Bedarf kann die Bürgschaft auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Für Beträge, die 2 Millionen Euro übersteigen, ist die L-Bank bis zu einem Höchstbetrag von 15 Millionen Euro zuständig.
Zusätzliche Zinsvergünstigungen, der sogenannte Zinsbonus, werden bei der Installation von Photovoltaikanlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeichern gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Die Energiefinanzierung ist bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl zu beantragen, von wo aus der Antrag an die L-Bank weitergeleitet wird.